Was ist ein
Versicherungsmakler?
Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der
einen Anstellungs- oder Handelsvertretervertrag mit "seiner"
Versicherungsgesellschaft eingegangen ist und auch deren Weisungen
unterliegt, ist der Versicherungsmakler vertraglich nur und
ausschließlich seinem Kunden verpflichtet. Er ist unabhängig von
Versicherungsunternehmen tätig und vertritt die Interessen seiner
Mandanten. Die Vergütung für seine Tätigkeit erhält er als Courtage
von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Sie haben keinen
Kostenmehraufwand. Er besorgt den besprochenen Versicherungsschutz
zu günstigen Konditionen, verwaltet die Verträge und unterstützt Sie
bei der Abwicklung von Schadenfällen. Die Rechtsbeziehung zwischen
dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler sind neben den
gesetzlichen Regelungen in dem Maklerauftrag, der Maklervollmacht
und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsmaklers
geregelt.
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